Austrittserklärung Wädenswil
Der Austritt hat grundsätzlich vor Ende des Vereinsjahres (Datum) zu erfolgen. Bei Austritt nach Beginn des neuen Vereinsjahres (1. Juni), bleibt der Austritt nur dann ohne Kostenfolge, wenn er bis zum 1. August vollzogen ist. Danach bleibt der Mitgliederbeitrag geschuldet.
Die Austrittserklärung tritt erst dann in Kraft, wenn alle offenen Rechnungen beglichen sind.