Generalversammlung 2020 erfolgt im schriftlichen Verfahren

Datum: 16.05.2020

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand des HC Horgen entschieden, die diesjährige Generalversammlung schriftlich durchzuführen.

Die Generalversammlung des HCH war auf den 19. Juni 2020 geplant und sollte in einem zweiten Teil erneut zusammen mit dem HC Wädenswil durchgeführt werden. 
Die aktuelle Situation lässt es nicht zu, die HCH-Generalversammlung in gewohnter physischer Form durchzuführen. Stattdessen erfolgt die GV im schriftlichen Verfahren. Dieses ist gestützt auf die Verordnung des Bundesrats vom 16. März 2020 (COVID-19-Verordnung 2; SR 818.101.24) möglich. Das schriftliche Verfahren wird sich auf die wichtigen und ordentlichen Geschäfte des HCH beschränken. Zur Ausübung der Mitgliederrechte respektive zur Beschlussfassung über die traktandierten Geschäfte kommt das folgende Verfahren zur Anwendung:

Die Traktanden zur Generalversammlung werden Statutengerecht spätestens 3 Wochen vor dem GV-Datum allen Mitgliedern per Post zugestellt. Unterlagen wie zum Beispiel die Jahresrechnung werden in elektronischer Form verfügbar sein. Informationen dazu werden im Einladungsschreiben zur GV bekanntgegeben. Anträge an die Generalversammlung können bis 10 Tage vor der Generalversammlung eingereicht werden. 

Die HCH-Mitglieder können anschliessend das zugestellte Antwortformular elektronisch oder per Post und unterschrieben

bis am Freitag 26. Juni 2020 retournieren.

Die Geschäftsstelle informiert die Mitglieder anschliessend über die Beschlüsse.

Fragen zur Generalversammlung sind an den Präsidenten oder die Geschäftsstelle zu stellen.